Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Pimster Creations GmbH
Quellenstraße 7A
70376 Stuttgart
– im Folgenden: Pimster Creations –
Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Pimster Creations und dem Kunden geschlossen werden.
- Pimster Creations bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Marketingberatung, Social-Media-Marketings sowie der Content-Erstellung. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Pimster Creations und dem Kunden.
- Pimster Creations schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
- Pimster Creations ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Pimster Creations bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Pimster Creations ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
- Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Pimster Creations – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
- Sofern der Kunde im Rahmen der Angebotserstellung im Hinblick auf Werkleistungen von Pimster Creations Muster oder Gestaltungsvorschläge erhält, eine Einigung auf dieser Grundlage jedoch nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe des Musters, Gestaltungsvorschlags oder der dazugehörigen Bestandteile, insbesondere gestalterische Bestandteile. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an Pimster Creations herauszugeben.
Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Vorzeitige Vertragsbeendigung
- Der jeweilige Vertrag kommt durch die Annahme des von dem Auftragnehmer unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann dabei in Textform oder auch mündlich erfolgen.
- Der Auftragnehmer hält sich dabei 14 Tage an sein Angebot gebunden. Dies gilt nicht, wenn sich Auftragsgegenstände wie Umfang, Ziel, Produkt und/oder Zeitraum ändern.
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den Angaben in dem jeweiligen Vertrag bzw. aus den konkreten Umständen des jeweiligen Vertrags.
- Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus sonstigen Vereinbarungen.
- Ein Rücktritt vom Vertrag von Seiten des Kunden ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht und/oder der Auftragnehmer einem Rücktritt zustimmt.
- Sollte der Auftragnehmer mit der Erbringung einer geschuldeten Leistung in Verzug kommen, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftragnehmer eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund aufseiten des Auftragnehmers liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Zahlungsverzug des Kunden auch nach Ablauf einer Nachfrist;
unberechtigte Gebrauchsüberlassung an Dritte;
schwere und wiederholte Verstöße gegen Vertragspflichten. - Erfolgt dabei die außerordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer wegen einem schuldhaften Verhalten des Kunden, hat dieser dem Auftragnehmer sämtliche Schäden, die aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehen, zu ersetzen. Der Kunde ist dabei zum Nachweis berechtigt, dass dem Auftragnehmer dadurch kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitere Rechte des Auftragnehmers werden vorbehalten.
Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
- Der jeweilige Vertragsgegenstand sowie der Leistungsumfang der von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und/oder den zugrunde liegenden Angaben des Angebots.
- Der Auftragnehmer darf sich bei der Erbringung der Leistungen auch der Hilfe Dritter bedienen.
- Änderungen und Ergänzungen der Leistungsgegenstände bzw. des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit wenigstens der Textform. Die daraus entstehenden Kosten darf der Auftragnehmer in angemessener Höhe berechnen. Sind davon Leistungen Dritter betroffen, darf der Auftragnehmer die entstehenden Preiserhöhungen an den Kunden weitergeben.
- Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz des Auftragnehmers oder wenn sich etwas anderes aus dem Vertrag oder der Art der Tätigkeit ergibt, an dem Sitz des Kunden.
Vergütung
- Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Wird vertraglich ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw. Fortschreibung der Projektplanung möglich. Der Auftragnehmer wird dann dem Kunden anzeigen, wenn der geschätzte Aufwand um mehr als 20 % überschritten wird und sich mit dem Kunden über die weitere Vorgehensweise abstimmen.
- Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 31 Werktagen an den Auftragnehmer zu bezahlen.
- Einwendungen gegen die Rechnungen sind gegenüber dem Auftragnehmer wenigstens in Textform zu erheben. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen vier Wochen nach Zugang durch den Kunden widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
- Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Leistungen zurückzubehalten und laufende Leistungen zu unterbrechen sowie Verzugszinsen nach der gesetzlich bestimmten Höhe geltend zu machen.
- Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gleich welcher Art, sind die bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglich vereinbarten Vergütung von dem Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die dem Auftragnehmer aufgrund einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus diesem Absatz sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.
Leistungsstörung, Absage des Kunden
- Sollte der Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Leistung wegen Pandemien, Epidemien, Krankheit, Unfall oder sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht erbringen können, wird er sich darum bemühen, einen zeitnahen Ersatztermin mit dem Kunden zu vereinbaren.
- Der Kunde kann sich in diesem Fall nur von dem Vertrag lösen, wenn zwischen ihm und dem Auftragnehmer ein fester Termin vereinbart und für ihn die Leistungserbringung zu einem späteren Termin sinnlos werden würde, die Leistung nicht nachholbar ist und/oder wenn die Leistungspflicht des Auftragnehmers nach § 275 BGB unmöglich wurde.
- Eine Absage des Kunden führt grundsätzlich nicht zur Befreiung seiner vertraglichen Vergütungspflicht. Der Auftragnehmer kann aber im Einzelfall von einer Vergütungspflicht des Kunden absehen, wenn der Kunde hierfür rechtfertigende Gründe und Umstände, wie z. B. Krankheit, vortragen und belegen kann. Dies erfolgt allerdings im freien Ermessen des Auftragsnehmers und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Auf § 2 Abs. 4 und Abs. 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verwiesen. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Sofern der Kunde Pimster Creations Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Pimster Creations von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Pimster Creations ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Pimster Creations wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
- Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Pimster Creations rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Pimster Creations nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
- Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Pimster Creations zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
- Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Pimster Creations gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
- Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Pimster Creations dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
Social Media Marketing
- Pimster Creations stellt seinen Kunden unter anderem die technische und, sofern vereinbart, inhaltliche Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Pimster Creations schuldet ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte, sofern die Erstellung entsprechender Inhalte durch Pimster Creations nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Sofern vereinbart, erstellt Pimster Creations ferner Facebook-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von Facebook hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Auch hierbei schuldet Pimster Creations lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuelles Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) sind hierbei nicht geschuldet.
- Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Pimster Creations wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Pimster Creations nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
- Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. Pimster Creations ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.
- Pimster Creations ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.
Content-Marketing
- Pimster Creations bietet dem Kunden ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet.
- Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird Pimster Creations die erstellten Texte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Sofern Pimster Creations mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online oder Printmedien) beauftragt wurde, wird Pimster Creations nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet Pimster Creations ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.
Video und Fotografie
- Pimster Creations erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Pimster Creations und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Pimster Creations zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Pimster Creations dar. Pimster Creations wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Pimster Creations und dem Kunden zustande.
- Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Pimster Creations schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen
- Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
- Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Pimster Creations den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
- Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Pimster Creations verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
- Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.
Corporate Design
- Pimster Creations übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption/Entwicklung eines einheitlichen Erscheinungsbildes des Kunden (Corporate Design). Hierzu stellt der Kunde bei Pimster Creations zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Pimster Creations dar. Pimster Creations wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Pimster Creations und dem Kunden zustande.
- Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist Pimster Creations nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Voraussetzung für das Tätigwerden von Pimster Creations ist zudem, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) Pimster Creations vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Pimster Creations dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Pimster Creations durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
- Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Pimster Creations den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
- Die Vergütung für das Konzept des einheitlichen Erscheinungsbildes ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
- Pimster Creations räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
Workshops/Schulungen
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Termine zu verschieben, sofern eine Mindestanzahl von Kunden für die Aufnahme des betroffenen Termins nicht zusammenkommt. Falls eine erforderliche Mindestanzahl an Kunden endgültig nicht erfüllt wird, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den betroffenen Termin abzusagen.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einzelne Unterrichtstermine zu verschieben, wenn diese in Folge des Ausfalles des Dozenten nicht gehalten werden können. Der betroffene Unterrichtstermin kann endgültig vom Auftragnehmer abgesagt werden, wenn er nicht nachgeholt werden und auch kein anderer Dozent ihn durchführen kann.
- Kommt ein Kurs oder Termin aufgrund einer Absage seitens des Auftragnehmers nicht zustande, wird dieser die Kunden darüber unverzüglich per E-Mail informieren.
- Wird ein Termin seitens des Auftragnehmers endgültig abgesagt, wird keine Gebühr berechnet. Soweit diese schon entrichtet wurde, erfolgt Rückerstattung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
- Nimmt ein Kunde am Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, etwa infolge Krankheit nicht teil, so ist der Kunde grundsätzlich nicht berechtigt, die ausgefallenen Stunden an einem späteren Termin nachzuholen. Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn eine langandauernde (über zwei Wochen) und nachweisliche Krankheit vorliegt. Der Auftragnehmer bietet dann Nachholtermine an. Eine Rückerstattung des Entgelts für ausgefallene Stunden ist ausgeschlossen.
- Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Pimster Creations und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
- Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Pimster Creations und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Pimster Creations zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Pimster Creations dar. Pimster Creations wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Pimster Creations und dem Kunden zustande.
- Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist Pimster Creations nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Pimster Creations den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
- Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Voraussetzung für die Tätigkeit von Pimster Creations ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Pimster Creations vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Pimster Creations gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Pimster Creations dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
- Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
- Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet Pimster Creations bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).
SEO-Marketing und SEA-Kampagnen
- Pimster Creations bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Pimster Creations ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Pimster Creations das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.
- Pimster Creations bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Pimster Creations ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Pimster Creations hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Pimster Creations trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Pimster Creations unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.
Nutzungsrechte/Eigentum
- Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen und/oder erstellen Werke und/oder Bearbeitungen sind urheberrechtlich geschützt.
- Soweit keine gesonderte Vereinbarung über Nutzungsrechte getroffen wurde, erhält der Kunde grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße und (soweit vereinbart) konkret vereinbarte Verwendung.
- Die Nutzungsrechte an den von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen, erstellten Werken und/oder Bearbeitungen gehen erst mit vollständigem Zahlungseingang auf den Kunden über.
- Eine Erweiterung des vertraglich vereinbarten Nutzungsrechts kann erst mit Absprache des Auftragnehmers erfolgen. Der Auftragnehmer ist dann dazu berechtigt, seine Vergütung anzupassen.
- Alle Rechte an den Negativen, den Rohdateien der Bilder sowie an den digitalen Datenträgern, die für die Leistungserbringung von dem Auftragnehmer erstellt worden sind, verbleiben bei dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Negative und/oder Rohdateien der Bilder sowie an den digitalen Datenträgern, die für die Leistungserbringung von dem Auftragnehmer erstellt worden sind nach Abschluss des jeweiligen Auftrages aufzubewahren.
- Bei der Veröffentlichung der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen ist der Kunde dazu verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber zu benennen, vgl. § 13 UrhG. Im Rahmen eines Social Media Posts ist der Auftragnehmer in Form einer Verlinkung, auf Webseiten ist er als Fotograf bzw. Videograf anzugeben. Der Auftragnehmer kann den Urhebervermerk vorgeben. Soweit nichts explizit vorgegeben wird, müssen Social Media Beiträge verlinkt werden (zusätzlich zur Nennung) und der Urheber grundsätzlich überall (Social Media, Webseiten, etc.) genannt werden.
- Der Auftragnehmer darf die für den Kunden erstellten Leistungen für Eigenwerbung (Portfolios, eigene Webseite usw.) nach Absprache mit dem Kunden verwenden.
Bereitstellungsfristen
- Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Bereitstellungsfrist bedarf einer vertraglichen Vereinbarung, es sei denn, die Pflicht ist gesetzlich vorgegeben.
- Die Bereitstellungsfristen verlängern sich entsprechend, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
- Bei Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen, die von keiner Partei zu vertreten sind, verlängern sich die Bereitstellungsfristen um den entsprechenden Zeitraum. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet.
Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Pimster Creations verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Pimster Creations den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Pimster Creations dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Pimster Creations. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Pimster Creations resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
- Pimster Creations räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Pimster Creations ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Pimster Creations dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
- Ferner ist Pimster Creations berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Pimster Creations erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Vertraulichkeit
Pimster Creations wird alle Pimster Creations zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Pimster Creations verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer ist in Fällen von höherer Gewalt von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, sowie behördliche Maßnahmen.
Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder ohne Zustimmung des Auftragnehmers anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine vom Auftragnehmer der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
Haftung / Freistellung
- Die Haftung von Pimster Creations für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Pimster Creations jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von Pimster Creations für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- Der Kunde stellt Pimster Creations von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Pimster Creations aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Schlussbestimmungen
- Die zwischen Pimster Creations und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Pimster Creations als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
- Pimster Creations ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Pimster Creations berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: 6. Juni 2023